Finanzen

Stundenlohn ↔ Jahresgehalt

Rechnen Sie zwischen Stundenlohn, Monats- und Jahresgehalt um.

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  • Ohne Anmeldung
Pro Woche
Pro Tag (5-Tage-Basis)

Drei Zahlen, eine Realität

Ein Jobangebot nennt den Stundenlohn, ein anderes das Monatsgehalt, Ihr Budget denkt in Jahren: Vergleichen ist ohne Umrechnung unmöglich. Hier sind alle drei Felder editierbar — ändern Sie das, was Sie kennen, die anderen beiden rechnen nach, samt Wochen- und Tagesäquivalent.

  1. Rhythmus einstellen

    Wochenstunden (35, 39, 40…) und bezahlte Wochen pro Jahr (52 für Angestellte, weniger für Selbstständige).

  2. Bekannten Wert eingeben

    Stundenlohn, Monats- oder Jahresgehalt — egal welcher.

  3. Vergleichen

    Die drei Beträge nebeneinander, plus pro Woche und pro Tag für Angebote.

Äquivalenzen bei 40 h/Woche, 52 Wochen

StundenlohnMonatlichJährlich
12 €2 080 €24 960 €
15 €2 600 €31 200 €
20 €3 467 €41 600 €
30 €5 200 €62 400 €
50 €8 667 €104 000 €

Vergleichen Sie immer brutto mit brutto und netto mit netto — und Status mit Status. Ein Freelancer-Stundensatz ist nicht direkt mit einem Angestellten-Stundenlohn vergleichbar (Abgaben, Urlaub und Sicherheit unterscheiden sich).

Häufige Fragen

Wie rechne ich einen Stundenlohn in ein Jahresgehalt um?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den Wochenstunden und den bezahlten Wochen: 15 € × 40 h × 52 = 31 200 € pro Jahr, also 2 600 € pro Monat. Das Tool wendet die Formel in alle drei Richtungen an.

Warum die „bezahlten Wochen“ einstellen?

Angestellte werden meist 52 Wochen bezahlt (Urlaub inklusive). Freelancer oder Zeitarbeiter berechnen nur gearbeitete Wochen — oft 44 bis 47 nach Urlaub, Feiertagen und Flauten. Diese Einstellung verändert das Ergebnis erheblich.

Brutto oder netto?

Das Tool konvertiert, was Sie eingeben: Brutto rein, Brutto raus; Netto rein, Netto raus. Abgaben variieren zu stark nach Land und Status für eine verlässliche automatische Umrechnung.

Welchen Stundensatz braucht ein Freelancer für ein „gleichwertiges“ Gehalt?

Faustregel: Ihr Stundensatz sollte das 1,5- bis 2-Fache des äquivalenten Angestellten-Stundenlohns betragen — für Abgaben, unbezahlten Urlaub, Auftragslücken und Ausrüstung.